Ich habe es zähneknirschend verinnerlicht: Auf der Autobahn ja nie rechts überholen - erhöhte Fussgängergefahr!!
Das hat sich nun mit einem neueren Entscheid des Bundesgerichts (Urteil 1C_626/2021 vom 3. November 2022) etwas entschärft und führt nicht mehr zwingend zu einem Entzug: