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Sehr geehrter Herr Suozzi Ich bin der Nachfolger von Oblt Stücheli und mir wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung überlassen. Das Fahren im Konvoi ist in der Schweiz nicht erlaubt. Es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln (Rotlicht, Stopp etc.). Es gibt keine Rechtsgrundlag e, dass die Verkehrsregeln für Konvois nicht gelten würden. Ausnahmsweise wird für Konvois eine Bewilligung erteilt, sofern ein erhöhtes öffentliches Intresse daran besteht (vgl. Harley Ausfahrt für Krebskranke in Dübendorf). Die Kantonspolizei Zürich verzeigt sog. Roadblockers und die Organisatoren. Es handelt sich dabei keineswegs um Lappalien, sondern es handelt sich dabei oft um Vergehenstatbe stände (Blockade von Autobahneinfah rten etc.). Es ist auch schon vorgekommen, dass die Kantonspolizei, Organisatoren von Motorradausfah rten beraten hat, wie rechtskonform gefahren werden kann. Dabei empfiehlt die Kantonspolizei Zürich in Gruppen mit weniger als 20 Teilnehmenden zu fahren. Die Route soll den Teilnehmenden vorher bekannt gegeben werden. Es ist gerade falsch dies nicht zu tun, weil die Teilnehmenden dann aus Panik, die anderen zu verlieren, gefährliche Manöver machen. Die Teilnehmenden sind anzuweisen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Die anderen warten bei nächster Gelegenheit oder es wird ausgesteckt. Als in der Zwischenzeit vorbildlich können die Ausfahrten von Roadcruising, formals Night Ride bezeichnet werden. Die Polizei weiss, dass es für einen Teil der Motorradfahren den weniger attraktiv ist, an Rides teilzunehmen, die sich an die Verkehrsregeln halten. Aber es gilt auch zu beachten, dass die Verkehrsregeln für alle gelten und dass die Roadblockers sich selbst und unbeteiligte Dritte einer erheblichen Gefahr aussetzen. Zudem kam es auch schon zu Auseinanderset zungen zwischen diesen und aufgebrachten Automobilisten mit Verletzten. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen dienen zu können und wünsche Ihnen und Ihrem MC eine gute Fahrt. Mit freundlichen Grüssen Chef Verkehrspolize i-Spezialabteilung Oblt Martin Kübler, lic. iur., RA
Zitat.... Es ist auch schon vorgekommen, dass die Kantonspolizei, Organisatoren von Motorradausfah rten beraten hat, wie rechtskonform gefahren werden kann. ........Dabei empfiehlt die Kantonspolizei Zürich in Gruppen mit weniger als 20 Teilnehmenden zu fahren. ....... Es ist gerade falsch dies nicht zu tun, weil die Teilnehmenden dann aus Panik, die anderen zu verlieren, gefährliche Manöver machen. ...... Die Teilnehmenden sind anzuweisen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. ...... Die Polizei weiss, dass es für einen Teil der Motorradfahren den weniger attraktiv ist, an Rides teilzunehmen, die sich an die Verkehrsregeln halten. ...... Zudem kam es auch schon zu Auseinanderset zungen zwischen diesen und aufgebrachten Automobilisten mit Verletzten. Chef Verkehrspolize i-Spezialabteilung Oblt Martin Kübler, lic. iur., RA
.... Es ist auch schon vorgekommen, dass die Kantonspolizei, Organisatoren von Motorradausfah rten beraten hat, wie rechtskonform gefahren werden kann. ........Dabei empfiehlt die Kantonspolizei Zürich in Gruppen mit weniger als 20 Teilnehmenden zu fahren. ....... Es ist gerade falsch dies nicht zu tun, weil die Teilnehmenden dann aus Panik, die anderen zu verlieren, gefährliche Manöver machen. ...... Die Teilnehmenden sind anzuweisen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. ...... Die Polizei weiss, dass es für einen Teil der Motorradfahren den weniger attraktiv ist, an Rides teilzunehmen, die sich an die Verkehrsregeln halten. ...... Zudem kam es auch schon zu Auseinanderset zungen zwischen diesen und aufgebrachten Automobilisten mit Verletzten. Chef Verkehrspolize i-Spezialabteilung Oblt Martin Kübler, lic. iur., RA
*Gelöscht-sowas zitiere ich nicht*
@Surrlidingsbums:Ups. Eigentlich wollte der Herr Kübler nur ganz anständig meine Frage beantworten und hat dies auch so gemacht.Dein Beitrag hingegen spricht nicht gerade für deine soziale und emotionale Kompetenz.Zu deiner Wortwahl:schwachsinnige Ausführungen: er beschreibt lediglich die Gesetzesgrundl agen. Wenn du das schwachsinnig findest, ist das deine SacheWeltfremd: jäsoo. SB ist also die Welt. Was hier gemacht wird ist richtig, wer das anders sieht ist weltfremd... *mir-merken-müssen*Unterbelichtet: denke kaum, dass ein Jurist mit RA-Patent als unterbelichtet bezeichnet werden kann, ohne ihn zu kennen. Wie fest belichtet bist du?...Sesselfurzer: Das stimmt sicher. Ich arbeite auch im Büro, und während eines langen Bürotages und allenfalls vorhandener Blähungen kann es schonmal vorkommen, dass auch ich in meinen Bürosessel furze. Herr Oblt. Kübler vielleicht auch. Mit grösserer Wahrscheinlich keit sogar. Du nicht?
Muss sowas sein?
Vielleicht sollte der "Herr" selber einmal in der Mitte eines 50 Bike-Konvois fahren. Abgesehen, dass den Bikern nicht wohl dabei wäre, ihm, wie jedem anderen Dosenfahrer, wäre es mit Sicherheit auch nicht wohl dabei.
@ Surrlibrumm, wir sind halt hier in der Schweiz.
Und von einem Juristen darf (sollte) man erwarten können, dass er mindesten weiss was eine Argumentations kette ist.