Ich hab hier schon ne Busse bekommen weil ich auf der Dosenbahn schneller als erlaubt gefahren bin.
An und für sich ja auch korrekt, aber die Situation war nicht sooo einfach. Rechts neben mir ein Konvoi Trucks, dicht auffahrend wie sich das gehört und hinter mir die Ambulanz mit Hupe, Lichthupe und Martinshorn.
Hab ich nun wirklich eine Straftat begangen weil ich schnell irgendwohin wollte um die Ambulanz vorbeizulassen?
Ich hab mich in dem Moment wirklich gefragt ob ich das nächste Mal in so einer Situation weiter stur mit 105km/h weiter an den trucks vorbeirolle bis ich Platz habe.

Was ist denn in so einer Situation richtig oder falsch?
Salü Two
du hättest auf der Überholspur links fahren müssen und so die Rettungsgasse bilden. So steht es im Gesetzt auch in Deutschland! In keinem Falle die Gesetzte übertreten oder Missachten, ist für Fahrzeuge ohne Sonderrechte in keinem Fall erlaubt in der Schweiz. Fährst du auf der rechten Spur dann gilt das Gleiche nach rechts an den Fahrbahnrand um eine Rettungsgasse zu bilden. Auf normalen Strassen gilt das gleiche!
Sonderrechte dürfen Fahrzeuge in der Schweiz nur in Anspruch nehmen, wenn Blaulicht und Wechselklanghorn (CisGis oder Martinshorn) eingeschaltet sind. Sie dürfen nur Sonderrechte in Anspruch nehmen wenn sie dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden und auf einer dringlichen Einsatzfahrt sind.
Dass der Ambulanzfahrer die Lichthupe betätigte ist verboten und fällt unter Nötigung und Missbrauch des Fernlichtes wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer auch! Zudem müsste er die Rettungsgasse benützen und die LKW hätten die Rettungsgasse freigeben müssen in dem sie nach rechts auf den Pannenstreifen fahren.
Die Verordnung hat sich in den letzten 40 Jahren diesbezüglich nicht gross verändert!
@ Stigx & Mike68
Zwei Fälle wo tausende von Bussen fälschlicherweise ausgestellt worden sind, ist die 100er Begrenzung auf der Autobahn A1 bei Winterthur und die CH Autobahn Vignette nach Ablauf des 10 jährigen Versuches. In beiden Fällen musste ein Bundesgerichtsentscheid her, um diesem unrechtmässigem Treiben ein Ende zu setzten.
Und zum Schluss bewirtschaftete die Stadt St.Gallen 6 private Autoabstellplätze in dem sie einfach Parkuhren aufstellten. Der Grundeigentümer der 6 Abstellplätze auf Privatgrund merkte dies erst nach 3 Jahren (er wohnte im Ausland und die Parkplätze waren nicht vermietet), als er selbst eine Parkbusse unter dem Scheibenwischer hatte. Die Politessen kassierten einige hundert Parkbussen, bis ein Richter diesem Treiben ein Ende setzte.
Wir leben nicht in einer Bananenrepublik, sondern in einem Rechtsstaat und alles muss seine Ordnung haben. Aber wo gearbeitet wird fallen Spähne, und wer kennt schon jedes Gesetz oder Verordnung gegen die er täglich verstösst? Auch Amtspersonen wie Polizisten oder Strassenarbeiter der die Tafeln anpflanzt kennen nur die wenigsten und können sich auch mal irren oder gegen sie verstossen

Grüessli Tramper