maenu86
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« am: Donnerstag, 27. November 2008, 09:17:03 » |
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Hoi zäme, ich habe hier mal eine Frage: Weiss jemand, ob die Polizei einen gewissen Abstand nach einer Geschwindigkeitstafel einhalten muss, bevor sie via Rdarkasten die Staatskasse nachfüllen dürfen? Konkretes Fallbeispiel: Am Samstag, 22.11., war ich auf der alten Zürich -Bern-Strasse unterwegs von Burgdorf in Richtung Langenthal. Am Dorfeingang Wynigen habe ich nicht gleich auf 50 abgebremst, sodern den Wagen noch etwas ausrollen lassen, als es plötzlich ganz hell wurde  !! Als ich dann wieder was sehen konnte, habe ich den Starenkasten hinten in einem VW Sharan gesehen  !! Das Ganze hat sich knapp 50 meter nach dem 50er Schild abgespielt. Ist jemandem schonmal sowas passiert, oder weiss jemand, ob da nicht ein bestimmter Abstand nach der Tafel von z.B. 100 Meter eingehalten werden müsste?? Danke schonmal für weiterführende Antworten!
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the-igor
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« Antworten #1 am: Donnerstag, 27. November 2008, 09:21:01 » |
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Das Gerücht eines Mindestabstandes hat sich irgendwie hartnäckig festgesetzt. Doch soweit ich weiss gilt das leider nicht. Ab der Tafel 50 gilt 50 und ab da können sie theoretisch blitzen. Aber vielleicht weiss das ja jemand mit Sicherheit?? NB: Jetzt kennst du immerhin den Wyniger-Blitzer  Eingangs Wynigen blitzen sie in regelmässigen Abständen! Wenn ich irgendwo nicht zu schnell bin, dann ganz sicher dort 
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Taurus
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« Antworten #2 am: Donnerstag, 27. November 2008, 09:51:34 » |
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Ist schon so: Ab der Tafel gilt die angegebene Geschwindigkeit! Nicht 10 m nachher oder vorher  .
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darkimp
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« Antworten #3 am: Donnerstag, 27. November 2008, 10:06:25 » |
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Ist schon so: Ab der Tafel gilt die angegebene Geschwindigkeit! Nicht 10 m nachher oder vorher  . was nicht zwingend etwas mit dem gesetz zutun haben muss  im deutschen Gesetzt war der Abstand mindestens 200m, durfte aber "bei speziellen gründen" (zB. unfallschwerpunkt) unterschritten werden.
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Taurus
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« Antworten #4 am: Donnerstag, 27. November 2008, 10:48:24 » |
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Ist schon so: Ab der Tafel gilt die angegebene Geschwindigkeit! Nicht 10 m nachher oder vorher  . was nicht zwingend etwas mit dem gesetz zutun haben muss  Doch, ist gesetzlich geregelt, nämlich hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.21.de.pdfArtikel 16 Abs. 2 der Signalisationsverordnung (SSV): "Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Vorschriftssignale gilt die angekündigte Vorschrift an der Stelle oder von der Stelle an, wo das Signal steht, bis zum Ende der nächsten Verzweigung; soll sie weiter gelten, wird das Signal dort wiederholt. ...". Es geht dann noch weiter, einfach den entsprechenden Artikel zu Ende lesen  .
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darkimp
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« Antworten #5 am: Donnerstag, 27. November 2008, 10:53:05 » |
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Ja, schon klar  in Deutschland gelten die Geschwindigkeiten auch ab Schild  Mit "Gesetz" meinte ich eigentlich die Bestimmungen für die Kontrollen (die ich noch nicht gefunden habe bis jetzt, im STVG sind sie nicht...). Siehe eben fall deutschland, Geschwindigkeiten gelten ab Schild, Kontrollen dürfen (resp. durften glaube ich...), erst mit 200m Abstand gemacht werden (mit Ausnahmen).
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Excalibur
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« Antworten #6 am: Donnerstag, 27. November 2008, 11:58:53 » |
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Ist schon so: Ab der Tafel gilt die angegebene Geschwindigkeit! Nicht 10 m nachher oder vorher  . Also genau bei der Tafel voll in die Eisen und genüsslich im Rückspiegel beobachten, wie die Augen des Hintermanns immer grösser werden und sich plötzlich Schweissperlen auf der Stirn bilden  Mein geliebtes Hobby, wenn jemand an meiner hinteren Stossstange klebt 
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Tramper
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« Antworten #7 am: Donnerstag, 27. November 2008, 12:08:31 » |
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Gibt kein Gesetz oder Verordnung dazu, selbst im Reglement zur Durchführung der Radarkontrolle ist nichts aufgeführt.
Aber eine andere Frage ist durchaus angebracht. Steht die Fünfziger Tafel auf Ortsgebiet, das heisst an einer Gemeindestrasse oder Kantonsstrasse?
Mich hatten sie mal geblitzt nach einer Ortstafel mit Generell 50 Tafel also wie bei dir, nur standen die Tafeln 180 m vor dem Ende der Kantonsstrasse wo gemäss Gesetz Tempo 80 gilt. Musste die Busse nicht zahlen, weil ich ein Verstoss der Gemeinde gegen die Signalisationsverordnung beweisen konnte.
Grüessli Tramper
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the-igor
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« Antworten #8 am: Donnerstag, 27. November 2008, 21:55:21 » |
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Gibt kein Gesetz oder Verordnung dazu, selbst im Reglement zur Durchführung der Radarkontrolle ist nichts aufgeführt. ...
Ich hab eben auch nirgendwo was gefunden. Und wenn nicht irgendwo definiert ist, dann dürfen sie den Kasten theoretisch auf der Geschwindigkeitstafel montieren 
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Kai-Uwe
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« Antworten #9 am: Donnerstag, 27. November 2008, 23:33:43 » |
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hin oder her 50 Meter hinterm Schild ist Abzocke und sonst nichts 
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"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Das Leben ist zu kurz um Ketten zu fetten  Meine Geschwindigkeit hat einen Namen "chrigi" So stell ich mir Motorradfahren vor:-)
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chrigi
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macht langsam, es eilt !
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« Antworten #10 am: Freitag, 28. November 2008, 00:09:36 » |
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Gibt kein Gesetz oder Verordnung dazu, selbst im Reglement zur Durchführung der Radarkontrolle ist nichts aufgeführt. ...
Ich hab eben auch nirgendwo was gefunden. Und wenn nicht irgendwo definiert ist, dann dürfen sie den Kasten theoretisch auf der Geschwindigkeitstafel montieren  in deutschland mags wohl so eine vorschrift für die rennleitung geben....... aber generell: ab tafel ist grenze und basta ......und eben; meine immer wieder kehrenden worte in einem solchen fall: eine vorschrift/gesetz welches (scheinbar) nicht kontrolliert werden darf in jenem bereich wo es vorgesehen ist , kann man gleich aus den büchern kippen.............. es liegt halt in der natur des physikgesetzes von beschleunigung bzw. bremsen: es braucht zeit bzw. weg dazu..... wer sich zu schön ist dies zuberücksichtigen der kann an die kasse kommen ab/vor grenze (tafel)........oder wollt ihr auch noch ne bevormundung (gesetz oder zu mind empfehlung) welche vorschreibt in welchem bereich/distanz das tempo bereits langsam aber sicher angepasst werden sollte damits ab tafel möglichst gut hinkommt ? ? ? nachtrag: 50m ist nicht gerade wenig , wenn man (vor) angepasst von ausserorts her kommt...
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« Letzte Änderung: Freitag, 28. November 2008, 02:58:53 von chrigi »
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voni
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« Antworten #11 am: Freitag, 28. November 2008, 06:23:00 » |
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Hi Maenu86, die  dürfen ihren Blitzer neben die Geschwindigkeitstafel setzen. Da gibt's kein Pardon für Nichteinhaltung des Tempos. 50 ist 50 
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« Letzte Änderung: Freitag, 28. November 2008, 06:26:03 von voni »
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Handwink voni
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Styx
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« Antworten #12 am: Freitag, 28. November 2008, 06:49:38 » |
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Der Fall ist klar. Ab dem Ort wo die Tafel steht gilt es. Jeder Meter der die Kontrolle hinter der Tafel steht ist im Prinzip geschenkt. Man wird übrigens mit Googeln ziemlich sicher nix dazu finden weil es, wenn überhaupt, nur in internen Weisungen geregelt ist. Und die findet man hoffentlich nicht im Internet. Styx
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Nordlicht
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Ich dich auch!
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« Antworten #13 am: Freitag, 28. November 2008, 07:33:35 » |
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Es gibt hier sehr viele Aussagen, was bei uns erlaubt ist und was nicht. Erstaunlich, dass z.B. ich das nie erfahren habe  Unsere Gesetzeshüter finden im Alltag und auserhalb bestimmter Ballungszentren einfach, dass es ausser Verkehrsüberwachung noch andere Probleme auf der Welt gibt. Und so ist man generell etwas weniger streng mit dem Thema (vom Schwarzwald einmal abgesehen) als die Damen und herren Polizisten hier im Lande. Und auch die Richter urteilen diesbezüglich weniger hart. Aber auch bei uns gilt: 50 ist 50. Was Darkimp erwähnt, sind innerdienstliche Richtlinien, die aber nicht bundesweit gelten, sondern (logisch, wie hierzulande auch) von Bundesland zu Bundesland differieren. In Bayern schlägt man den Abstand 200 meter zum Ortsende vor, um REALISTISCH vergleichbare Ergebnisse bei den Messungen zu bekomen. Weil bei uns davon ausgegangen wird, dass man ab Ortsschild erst richtig bremst. Weshalb auch die Ortsschilder meist weiter draussen stehen als nötig. Und deshalb kann man in diesen 200 metern mit Glück eine mildere Busse erwarten, wenn es blitzt. Aber definitiv gibt es kein gesetz, welches einem das Recht auf Limitenüberschreitung zubilligt! Mal ein Link indirekt zum Thema: http://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitungen/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitungen/muellerAusnahmefall-vom-Regelfahrverbot.htmWenn dort bei jemand, der kurz vor dem Ortsausgang geblitzt wurde, eine mildere AUSNAHME gemacht wird, best5ätigt dies meine Behauptung, dass es eine anderslautene Regel gibt.
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Shandi
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Weichei-Fraktion
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« Antworten #14 am: Freitag, 28. November 2008, 07:51:59 » |
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Ist schon so: Ab der Tafel gilt die angegebene Geschwindigkeit! Nicht 10 m nachher oder vorher  . Also genau bei der Tafel voll in die Eisen und genüsslich im Rückspiegel beobachten, wie die Augen des Hintermanns immer grösser werden und sich plötzlich Schweissperlen auf der Stirn bilden  Mein geliebtes Hobby, wenn jemand an meiner hinteren Stossstange klebt  Vorausschauend fahren heisst hier das Geheimrezept. Man muss ja nicht bis kurz vor der Ortstafel mit 80 Sachen brettern und dann voll in die Eisen (aber man kann  ). Ich persönlich bevorzuge die Variante "rechtzeitig runter vom Gas". Ist besser für die Bremsbeläge und ich fahre seit 8 Jahren Bussenfrei. 
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