Also ich habe gerade in den Richtlinien asa Nr. 2b "Abändern und Umbauen von Motorrädern" nachgesehen - habs ja zuhause

Dort steht bezüglich Markierungslicht leider nichts konkretes.
Bezüglich Tagfahrlicht sagt der Artikel 4.4.5: "Das Anbringen von Tagfahrlichtern ist
nicht zulässig."
Ausserdem steht dort drin das an einem Motorrad maximal 2 Stand-, Abblend-, Fern-, und Nebellichter montiert sein dürfen.
Grüsse
Michael