Handelt es um die Unfalldeckung von Personenversicherungen spielt der Ort und die Tätigkeit beim Unfall keine Rolle in der Schweiz. . Einzig bei Grobfahrlässigkeit kann die Gesellschaft regress auf den Versicherungsnehmer nehmen und die Leistungen kürzen.
Es gibt noch "schlimmeres" als Grobfahrlässigkeit. Nämlich das Wagnis!
Von der SUVA, bei der wohl die meisten von euch gegen Unfall versichert sind:
Wagnisse - Gefährliche SportartenKürzung der Geldleistungen
Bei folgenden Sportarten, die generell als Wagnisse gelten, werden die Geldleistungen um 50% nach Art. 39 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) gekürzt:
Auto-Wagnisse (Autocross-, Stockcar-, Rundstrecken- und Bergrennen inkl. Training; Auto-Rallye-Geschwindigkeitsprüfungen)
Boxwettkämpfe
Catch-as-catch-can
Fullcontact-Wettkämpfe
Karate extrem (Zertrümmern von Back- oder Ziegelsteinen oder dicken Brettern mit Handkante, Kopf oder Fuss)
Motocrossrennen inkl. Training auf der Rennstrecke
Motorbootrennen inkl. Training
Motorradrennen inkl. Training
Abfahrtsrennen mit Mountain- oder City-Bikes inkl. Training auf der Rennstrecke
Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten
Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 m
Hydrospeed oder Riverboogie (Wildwasserfahrt bäuchlings auf Schwimmbob liegend)
Snow-Rafting (Schlauchbootfahrten auf Skipisten)
Ebenfalls mit einer Kürzung der Geldleistungen nach Art. 39 UVG um 50 % hat zu rechnen, wer bei einer an sich voll gedeckten Sportart die sportsüblichen Vorschriften oder Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet (z.B. Fliegen mit Hängegleiter bei sehr ungünstigen Wetterverhältnissen, wie starke Böen, Föhnsturm; Hochsee-Segeln unter extremen Verhältnissen; Kanu- und Kajakfahrten unter extremen Verhältnissen).
Diese Liste ist nicht abschliessend. Als Wagnisse gelten auch andere Aktivitäten mit vergleichbarem Risiko.
Quelle:
http://www.suva.ch/home/suvaliv/wagnisse.htmSollte es auf der Rennstrecke zu einem Unfall mit schwerwiegenden Folgen kommen,
werden Juristen darüber entscheiden, ob es ein Wagnis war oder nicht und deshalb
Geldleistungen (Taggelder) gekürzt werden.
Die Aussage von Tramper bezieht sich auf die "Reparaturkosten am Unfallopfer".
Motorsportliche Grüsse
Peter